Ambulante Pflege – einfach erklärt

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Auch ohne Pflegegrad können bestimmte medizinische Leistungen vom Arzt verordnet und durch die Krankenkasse übernommen werden.

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe auf ärztliche Anordnung (SGB V).
Die Grundpflege betrifft Unterstützung im Alltag wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilisation (SGB XI).

Ja, medizinisch notwendige Leistungen (Behandlungspflege) übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse. Pflegeleistungen (Grundpflege, Betreuung etc.) werden im Rahmen des Pflegegrades von der Pflegekasse getragen. Ein Eigenanteil ist je nach Umfang möglich.

Nach einem Erstgespräch erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan. Unsere Fachkräfte kommen zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause und dokumentieren alle durchgeführten Maßnahmen transparent.

Ja. Viele unserer Leistungen bieten wir auch als private Zusatzleistungen an – z. B. hauswirtschaftliche Hilfe, Begleitung zu Terminen oder stundenweise Betreuung.

In dringenden Fällen organisieren wir schnellstmöglich die erforderliche Versorgung. Kontaktieren Sie uns telefonisch – wir kümmern uns um alles Weitere.

Ein Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MDK) nach Begutachtung vergeben. Sie müssen dafür einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Vorbereitung auf die Begutachtung.

Wir legen großen Wert auf Kontinuität in der Pflege. Deshalb setzen wir möglichst feste Teams ein, sodass Sie vertrauensvolle Ansprechpartner haben.

Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Tag kündigen, sofern keine andere Frist im Pflegevertrag vereinbart ist. Wir unterstützen Sie bei einem nahtlosen Übergang.

Ja. Wir bieten Pflegeberatung, Anleitung zur häuslichen Pflege, Entlastungsleistungen und auch persönliche Gespräche für pflegende Angehörige an.

Das hängt vom individuellen Pflegebedarf und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Wir kommen einmal täglich oder auch mehrmals – z. B. morgens zur Grundpflege und abends zur Medikamentengabe.

Ja. Unsere Pflegekräfte sind auch an Wochenenden und Feiertagen im Einsatz, damit eine lückenlose Versorgung sichergestellt ist.

Wir versuchen, Ihre Wunschzeiten zu berücksichtigen – je nach Tourenplanung und Verfügbarkeit. Im persönlichen Gespräch stimmen wir feste Besuchszeiten ab.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
– Krankenkassenkarte
– ggf. Pflegegradbescheid
– Verordnung häuslicher Krankenpflege (falls vorhanden)
– Medikamentenplan
– ggf. Vorsorgevollmacht

Ja. Wir unterstützen bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und Essenszubereitung – je nach Pflegegrad oder als privat buchbare Leistung.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 erhalten monatlich 125 € für Entlastungsleistungen (§45b SGB XI). Damit können Sie z. B. unsere Betreuung oder Haushaltshilfe finanzieren.

Ja. Wenn Sie sich mit einer bestimmten Pflegekraft nicht wohlfühlen, sprechen Sie uns bitte an. Wir nehmen Ihre Wünsche ernst und finden eine Lösung.

In solchen Fällen springt eine qualifizierte Vertretung ein. Die Versorgung wird in jedem Fall lückenlos fortgeführt – mit dokumentiertem Pflegeplan.

Die Kosten richten sich nach Art und Dauer der Leistung. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für private Pflegeleistungen – auch stundenweise.

Ja. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen, Kontakt mit Kassen oder bei MDK-Begutachtungen – kostenlos im Rahmen unserer Pflegeberatung.

Wir passen den Pflegeplan flexibel an Ihre neue Situation an. Bei Bedarf unterstützen wir auch bei der Höherstufung des Pflegegrades.

Ja. Unsere Mitarbeitenden sind geschult im Umgang mit demenziell erkrankten Menschen. Wir bieten strukturierte Tagesbegleitung, Beschäftigung und Sicherheit im Alltag.