Was kostet ambulante Pflege — und was zahlt die Kasse?
Die meisten Kosten trägt die Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen transparent, was Sie selbst zahlen müssen — und wie Sie alles optimal ausschöpfen.
Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick
Die Pflegeversicherung zahlt je nach Pflegegrad unterschiedliche Beträge — direkt an MultiCare, ohne dass Sie selbst Rechnungen vorstrecken müssen.
Die Pflegekasse zahlt direkt an MultiCare — für alle pflegerischen Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Behandlungspflege.
131 € pro Monat für alle Pflegegrade ab PG1 — für Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung und alltagsunterstützende Angebote (§ 45b SGB XI).
Nicht genutzte Beträge können bis zu 12 Monate ins nächste Jahr übertragen werden.
Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe — übernimmt die Kasse bis zu 1.612 € pro Jahr (§ 39 SGB XI, ab PG2).
Kann durch nicht genutzten Teil der Kurzzeitpflege auf bis zu 3.224 € aufgestockt werden.
Ein Eigenanteil entsteht nur, wenn Sie mehr Leistungen abrufen, als die Kasse zahlt. Bei angemessener Planung bleibt dieser gering oder entfällt ganz.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Sie müssen sich nicht entscheiden: Entweder Pflegegeld oder Pflegedienst. Das Gesetz (§ 38 SGB XI) erlaubt eine Kombinationsleistung — so können Familienpflege und professioneller Pflegedienst Hand in Hand arbeiten.
Beispiel: Pflegegrad 3
Mutter wird teilweise von Tochter gepflegt, teilweise von MultiCare — beide bekommen anteilig Geld.
Das Verhältnis lässt sich flexibel anpassen — monatlich neu festlegen ist möglich.
Pflegekosten steuerlich absetzen
Eigenanteile an Pflegekosten können oft von der Steuer abgesetzt werden. Zwei Wege sind besonders relevant.
Haushaltsnahe Pflegeleistungen — wie Hauswirtschaft oder Betreuung — können mit 20 % der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Maximum: 4.000 € pro Jahr. Wichtig: Zahlung per Überweisung, keine Barzahlung.
Wenn die Pflegekosten einen bestimmten zumutbaren Eigenanteil übersteigen, können sie als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das ist besonders bei hohen Eigenanteilen relevant, die über den Kassensatz hinausgehen.
Kosten & Finanzierung — Ihre Fragen beantwortet
Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse direkt an den zugelassenen Pflegedienst. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige selbst, wenn Angehörige pflegen — es ist niedriger als Sachleistungen. Beide Leistungen lassen sich als Kombinationsleistung (§38 SGB XI) kombinieren.
Ja. Pflegekosten sind steuerlich absetzbar — entweder als außergewöhnliche Belastung (§33 EStG) oder als haushaltsnahe Dienstleistung (§35a EStG). Bei §35a können bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000 € jährlich, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. MultiCare stellt alle Belege aus.
Sie können den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für zusätzliche Leistungen nutzen, Verhinderungspflege- und Kurzzeitpflege-Budgets einsetzen oder einen Eigenanteil beisteuern. Wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Mittel optimal zu kombinieren — kostenlos.
Grundpflege kostet i. d. R. 35–55 € pro Einsatz. Da die Pflegekasse die meisten Leistungen direkt übernimmt, ist der tatsächliche Eigenanteil oft gering oder null. Wir erstellen Ihnen kostenlos einen individuellen Finanzierungsplan. Jetzt anrufen: 06934868356
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Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Was zahlt Ihre Pflegekasse? Was bleibt an Eigenanteil? Wir rechnen das gemeinsam durch — kostenlos und ohne Verpflichtung.
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