Entlastungsbetrag §45b SGB XI —
131 € im Monat, die kaum einer nutzt

Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf 131 € monatlich — egal welcher Pflegegrad. Das Geld verfällt am Jahresende wenn Sie es nicht nutzen. Wir helfen Ihnen, es einzusetzen.

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Was ist das?

Der Entlastungsbetrag §45b SGB XI erklärt

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht jedem Menschen mit einem Pflegegrad zu — und das unabhängig davon, ob es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 ist. 131 Euro pro Monat stellt die Pflegekasse bereit, damit pflegebedürftige Menschen Unterstützung im Alltag erhalten können. Das klingt nicht nach viel — aber über das Jahr summiert sich das auf 1.500 Euro.

Das Besondere: Pflegegrad 1 hat ansonsten keinen Anspruch auf Sachleistungen oder Pflegegeld. Der Entlastungsbetrag ist für diese Gruppe oft der einzige finanzielle Hebel. Und dennoch wird er von einem großen Teil der Anspruchsberechtigten gar nicht genutzt — das Geld verfällt, ohne dass jemand davon profitiert hat.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag läuft parallel zu Ihren sonstigen Pflegeleistungen. Er beeinflusst weder Ihren Sachleistungsanspruch noch Ihr Pflegegeld. Er ist wirklich zusätzliches Geld — zweckgebunden für Alltagsunterstützung durch anerkannte Anbieter wie MultiCare.

Ein weiterer Vorteil: Der sogenannte Jahresübertrag. Wenn Sie im laufenden Jahr nicht den vollen Betrag nutzen, können Sie bis zu 12 Monate ansparen und das übertragene Geld bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. So entstehen Budgets von bis zu 2.500 Euro, die sich gezielt einplanen lassen.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?

  • Einkaufen, Kochen, Haushalt durch Pflegedienst
  • Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung
  • Tagespflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen (anteilig)
  • Fahrtkosten zu Tagespflegeeinrichtungen
  • Niedrigschwellige Betreuungsangebote
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei anerkannten Anbietern
  • Verhinderungspflege (anteilig kombinierbar)
Wer hat Anspruch?

Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag gilt für jeden — vom ersten Pflegegrad an. Er wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet und läuft parallel zu Sachleistungen und Pflegegeld.

Pflegegrad Entlastungsbetrag / Monat Besonderheit
Pflegegrad 1131 €Einzige Kassenleistung bei PG 1
Pflegegrad 2131 €Zusätzlich zu Sachleistungen
Pflegegrad 3131 €Zusätzlich zu Sachleistungen
Pflegegrad 4131 €Zusätzlich zu Sachleistungen
Pflegegrad 5131 €Zusätzlich zu Sachleistungen
Jahresübertragbis zu 1.500 €Nutzbar bis 30. Juni des Folgejahres
Noch kein Pflegegrad? Ab Pflegegrad 1 haben Sie bereits Anspruch. Wir helfen beim Antrag — kostenlos: 069 34868356 · 0162 7297859
So läuft es ab

So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

Vier einfache Schritte — und Sie zahlen nichts vor.

1
Pflegegrad vorhanden

Der Anspruch besteht automatisch mit Ihrem Pflegegrad — Sie müssen nichts beantragen. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen das Geld zu.

2
Anbieter beauftragen

Sie beauftragen MultiCare — wir sind ein anerkannter Anbieter nach §45b und dürfen den Entlastungsbetrag direkt abrechnen.

3
Leistung erbringen lassen

Wir erbringen die Leistung bei Ihnen zuhause und dokumentieren sie. Sie quittieren den Einsatz — fertig.

4
Pflegekasse zahlt direkt

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Rechnungen einreichen.

Häufige Fragen

Fragen zum Entlastungsbetrag §45b

Nein, nicht sofort. Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden — das nennt sich Jahresübertrag. Das bedeutet: Nicht genutztes Geld aus dem laufenden Jahr steht Ihnen noch bis Ende Juni des nächsten Jahres zur Verfügung. Dennoch lohnt es sich, das Budget regelmäßig einzusetzen, damit nichts verloren geht.

Ja, absolut. Der Entlastungsbetrag ist vollständig zusätzlich zu den regulären Pflegesachleistungen und zum Pflegegeld nutzbar. Er wird separat abgerechnet und beeinflusst Ihre anderen Ansprüche in keiner Weise. Sie können ihn also unabhängig von allem anderen einsetzen.

Pflegegeld wird direkt an Sie als pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden — etwa um Angehörige zu entlohnen. Der Entlastungsbetrag hingegen wird ausschließlich an anerkannte Anbieter wie MultiCare gezahlt, nicht an Sie persönlich. Dafür gilt er für alle Pflegegrade ab PG 1, während Pflegegeld erst ab PG 2 möglich ist.

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