Pflegegrade — was sie bedeuten und wie Sie sie beantragen

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt. Wir erklären alles — und helfen Ihnen beim Antrag.

Die 5 Pflegegrade

Was ist ein Pflegegrad — und was zahlt die Kasse?

Pflegegrade stufen ein, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je höher der Grad, desto mehr Unterstützung leistet die Pflegekasse.

Pflegegrad Beeinträchtigung Pflegegeld (häuslich) Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
1 Gering 0 € 0 € 131 €/Monat
2 Erheblich 332 € 761 € 131 €/Monat
3 Schwer 573 € 1.432 € 131 €/Monat
4 Schwerst 765 € 1.778 € 131 €/Monat
5 Schwerst, mit besonderem Bedarf 947 € 2.200 € 131 €/Monat
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung: Pflegegeld erhalten Sie, wenn Familienangehörige oder Bekannte pflegen — das Geld geht an Sie. Pflegesachleistungen zahlt die Kasse direkt an einen zugelassenen Pflegedienst wie MultiCare. Beide Leistungen können auch kombiniert werden (§ 38 SGB XI).
Begutachtung

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der MDK (Medizinischer Dienst) oder MEDICPROOF bewertet sechs Lebensbereiche. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad.

1
10 % Gewichtung
Mobilität

Kann die Person selbstständig stehen, gehen, Treppen steigen? Wie weit und wie sicher bewegt sie sich fort?

2
15 % Gewichtung
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Kann die Person Personen erkennen, Entscheidungen treffen, sich zeitlich orientieren und Gespräche führen?

3
15 % Gewichtung
Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

Treten motorische oder verbale Unruhezustände, Ängste, Antriebslosigkeit oder Schlafprobleme auf?

4
40 % Gewichtung
Selbstversorgung

Der gewichtigste Bereich: Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettennutzung — was kann die Person noch allein?

5
20 % Gewichtung
Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen

Medikamente einnehmen, Arztbesuche organisieren, mit Prothesen oder Hilfsmitteln umgehen — wie eigenständig gelingt das?

6
15 % Gewichtung
Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte

Kann die Person den Tagesrhythmus selbst strukturieren, Kontakte pflegen und sich sinnvoll beschäftigen?

Tipp vor der Begutachtung: Beschreiben Sie alles, was schlecht läuft — nicht was noch klappt. Notieren Sie konkrete Beispiele aus dem Alltag. Wir helfen Ihnen dabei, sich auf den MDK-Besuch vorzubereiten. Termin vereinbaren →
Schritt für Schritt

Pflegegrad beantragen — so läuft es ab

Der Weg zum Pflegegrad ist klar geregelt. Diese vier Schritte führen zum Bescheid.

1
Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse an oder schicken Sie einen formlosen Brief mit dem Satz: "Hiermit beantrage ich die Feststellung von Pflegebedürftigkeit." Ab dem Eingangsdatum der Antragstellung gelten die Leistungen — auch wenn der Bescheid Wochen später kommt.

2
Begutachtung durch MDK oder MEDICPROOF

Ein Gutachter kommt in die Wohnung und beobachtet den Alltag. Das Gespräch dauert etwa 45–90 Minuten. Laden Sie eine Vertrauensperson dazu ein — das ist Ihr gutes Recht. Führen Sie vorher ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Hilfebedarf dokumentiert.

3
Bescheid erhalten

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Sie erhalten den Bescheid schriftlich. Lesen Sie ihn sorgfältig — notieren Sie sich das Datum, falls Sie Widerspruch einlegen möchten.

4
Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, haben Sie vier Wochen Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Legen Sie Arztberichte oder ein Pflegetagebuch bei. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist erfolgreich — geben Sie nicht auf.

Wir helfen Ihnen beim Antrag — kostenlos

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch: Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

069 34868356 Online anfragen
Häufige Fragen

Fragen zu Pflegegraden

Pflegestufen (1–3) waren das alte System bis Ende 2016. Seit 1. Januar 2017 gibt es Pflegegrade (1–5). Wer eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch übergeleitet — meist eine Stufe höher. Das neue System bewertet auch kognitive Einschränkungen stärker, was besonders Menschen mit Demenz zugutekommt.
Ja. Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat, stellen Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse. Es gibt keine Sperrfrist. Der MDK prüft erneut. Am besten stellen Sie den Antrag schriftlich und beschreiben konkret, was sich verändert hat. Wir helfen Ihnen dabei.
Legen Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie, warum der Bescheid nicht stimmt — am besten mit Arztattesten, einem Pflegetagebuch oder einem Gutachten. Viele Widersprüche sind erfolgreich. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, ist noch der Klageweg vor dem Sozialgericht möglich.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei einem Krankenhausaufenthalt verkürzt sich die Frist auf 10 Werktage. Wird die Frist überschritten, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 70 € pro begonnener Woche Überschreitung (§ 18 Abs. 3b SGB XI).
Rufen Sie uns an: 069 34868356 · 0162 7297859. MultiCare kann in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden beginnen — auch ohne bestehenden Pflegegrad. Den Antrag stellen wir gemeinsam. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse einen vorläufigen Kostenersatz zu beantragen.
Schriftlich oder telefonisch bei Ihrer Pflegekasse (= Ihrer Krankenkasse). Diese beauftragt den MDK (gesetzlich) oder MEDICPROOF (privat) mit der Begutachtung. Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch und lassen Sie sich von MultiCare kostenlos begleiten. 069 34868356 · 0162 7297859
Bei Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag monatlich, Pflegeberatung, Wohnumfeldverbesserung bis 4.000 € einmalig sowie Betreuungsleistungen. Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2.