Hauswirtschaftliche Versorgung in Frankfurt —
damit Sie sich wohlfühlen

Einkaufen, Kochen, Putzen — wenn das nicht mehr allein geht, hilft MultiCare. Damit das Zuhause ein Zuhause bleibt und kein Ort, der einem über den Kopf wächst.

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Hauswirtschaftliche Unterstützung im Alltag
Was ist das?

Was gehört zur Hauswirtschaft?

Wer krank oder auf Pflege angewiesen ist, hat oft keine Kraft mehr für die alltäglichen Dinge im Haushalt. Der Müll stapelt sich, die Wäsche bleibt liegen, das Kochen fällt schwer. Das ist keine Kleinigkeit — ein aufgeräumtes, sauberes Zuhause gehört zur Würde des Lebens.

Unsere Hauswirtschaftskräfte kommen nach einem festen Rhythmus — wöchentlich, zweimal pro Woche oder häufiger, je nachdem was benötigt wird. Sie kennen die Wohnung, die Vorlieben und die Routinen Ihrer Angehörigen. Das ist keine anonyme Reinigungsfirma, die klingelt und wieder verschwindet.

Hauswirtschaft kann aus dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanziert werden: Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131 € zur Verfügung, die Sie für anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen können — und dazu gehört Hauswirtschaft.

Gut zu wissen: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen können auch steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden (§ 35a EStG). Wir stellen Ihnen die entsprechenden Belege aus.

Konkrete Leistungen

  • Einkaufen nach Wunschliste oder gemeinsam
  • Kochen — warm und nach Ernährungsplan
  • Wohnung reinigen: Staubsaugen, Wischen, Bad
  • Küche reinigen und Geschirr spülen
  • Wäsche waschen und trocknen
  • Wäsche bügeln und einräumen
  • Betten frisch beziehen
  • Müll trennen und entsorgen
  • Blumen gießen, kleine Ordnungsaufgaben
  • Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen
  • Post sortieren und Schriftverkehr unterstützen
  • Erinnerungshilfe für Termine
Was zahlt die Pflegekasse?

Entlastungsbetrag für Hauswirtschaft

Die Pflegekasse finanziert Hauswirtschaft über den sogenannten Entlastungsbetrag — für alle Pflegegrade.

Pflegegrad Entlastungsbetrag (monatlich) Jährlich nutzbar
Pflegegrad 1131 €bis 1.500 €
Pflegegrad 2131 €bis 1.500 €
Pflegegrad 3131 €bis 1.500 €
Pflegegrad 4131 €bis 1.500 €
Pflegegrad 5131 €bis 1.500 €

Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können auf das nächste Halbjahr übertragen werden. Wir helfen Ihnen, das Budget optimal einzusetzen.

Steuerbonus: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit bis zu 20 % der Kosten (max. 4.000 € Steuerersparnis/Jahr) absetzbar. Wir stellen Ihnen die Bescheinigung aus.
Noch keinen Pflegegrad? Wir helfen beim Antrag — kostenlos. Rufen Sie uns an: 069 34868356 · 0162 7297859
So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum ersten Putztag

1
Erstkontakt

Rufen Sie uns an. Wir besprechen kurz, was gebraucht wird und wie häufig — ganz unkompliziert.

2
Kostenlose Beratung

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation an und klären gemeinsam, was vom Entlastungsbetrag oder steuerlich abgedeckt werden kann.

3
Pflegeplanung

Wir erstellen einen festen Einsatzplan — Wochentage, Uhrzeiten, Aufgabenliste. Alles wird schriftlich festgehalten.

4
Beginn der Versorgung

Dieselbe Hauswirtschaftskraft kommt regelmäßig — kein ständig wechselndes Personal. So entsteht Vertrauen.

Häufige Fragen

Fragen zur Hauswirtschaft

Hauswirtschaft umfasst keine medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen. Blutdruckmessen, Medikamentengabe oder Wundversorgung sind Bestandteil der Behandlungspflege und werden separat vom Arzt verordnet. Gartenarbeit, Reparaturen oder Umzugshilfe zählen ebenfalls nicht dazu. Bei Fragen zu Abgrenzungen sprechen Sie uns einfach an.

Ja, Kochen gehört ausdrücklich zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen. Wir berücksichtigen dabei Ernährungspräferenzen, kulturelle Gewohnheiten (z. B. halal, kosher) und ärztliche Kostempfehlungen wie salzarme oder diabetikergerechte Kost. Die Zutaten kaufen wir auf Wunsch auch selbst ein.

Das richtet sich nach Ihrem Bedarf und Budget. Manche Klienten brauchen zweimal pro Woche Unterstützung, andere täglich. Wir planen gemeinsam einen sinnvollen Rhythmus — und zeigen Ihnen, wie viel der Entlastungsbetrag (131 € monatlich ab Pflegegrad 1) davon abdeckt. Wer mehr möchte, kann den Rest selbst zuzahlen oder steuerlich absetzen.

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Wir erklären Ihnen genau, was der Entlastungsbetrag abdeckt und wie wir helfen können. Kostenlos und ohne Verpflichtung.

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