Wundversorgung & Verbandwechsel —
professionell, steril, dokumentiert

Chronische Wunden, Dekubitus oder postoperative Versorgung: Unsere examinierten Pflegefachkräfte kommen täglich zu Ihnen nach Hause — auf Verordnung Ihres Arztes, abgerechnet mit Ihrer Krankenkasse.

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Professionelle Wundversorgung durch Pflegefachkraft
Was ist das?

Wundversorgung als Behandlungspflege

Die Wundversorgung zählt zur sogenannten Behandlungspflege nach §37 SGB V — das bedeutet: Sie wird nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, also ein Rezept Ihres Hausarztes oder Facharztes. Wir helfen Ihnen, diesen Prozess schnell und unkompliziert zu gestalten.

Unsere examinierten Pflegefachkräfte sind speziell in der modernen Wundversorgung geschult. Sie beurteilen den Zustand der Wunde, führen den Verbandwechsel nach ärztlicher Anordnung durch und dokumentieren den Heilungsverlauf — regelmäßig und nachvollziehbar. Diese Dokumentation ist nicht nur für Sie wertvoll, sondern auch Grundlage für die enge Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt.

Es gibt zwei Arten von Wunden, die wir versorgen: akute Wunden, die nach Operationen entstehen und zeitlich begrenzt versorgt werden müssen — und chronische Wunden, die über lange Zeit bestehen und intensive Pflege erfordern. Dazu zählen etwa Dekubitus (Druckgeschwüre bei bettlägerigen Menschen), Ulcus cruris (offenes Bein, meist durch Durchblutungsstörungen) sowie das diabetische Fußsyndrom.

Wichtig: Die Qualität der Wundversorgung beeinflusst direkt, wie schnell und gut eine Wunde heilt. Unzureichende oder inkonsistente Versorgung kann zu Komplikationen führen. Mit MultiCare haben Sie ein Team, das täglich zur selben Zeit kommt, die Wundentwicklung kennt und im direkten Austausch mit Ihrem Arzt steht.

Was umfasst die Wundversorgung?

  • Wundbeurteilung und Fotodokumentation
  • Verbandwechsel nach ärztlicher Anordnung
  • Reinigung und Desinfektion der Wunde
  • Auftragen von Wundauflagen und Salben
  • Dekubituspflege und -prophylaxe
  • Ulcus-cruris-Behandlung (offenes Bein)
  • Diabetisches Fußsyndrom — Wundversorgung
  • Stomaversorgung
  • Nahtversorgung postoperativer Wunden
  • Regelmäßiger Bericht an den behandelnden Arzt
Wer zahlt?

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Wundversorgung ist Behandlungspflege nach §37 SGB V — das bedeutet, Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, nicht die Pflegekasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Wundart Kostenträger Rechtsgrundlage
Akute Wunden (postoperativ)Krankenkasse§37 SGB V
Chronische WundenKrankenkasse§37 SGB V
DekubitusKrankenkasse§37 SGB V
StomaKrankenkasse§37 SGB V
Eine ärztliche Verordnung (Rezept) ist Voraussetzung. Wir helfen Ihnen dabei, die Verordnung schnell zu bekommen und alles korrekt einzureichen.
So läuft es ab

Von der Verordnung zur täglichen Versorgung

Vier Schritte — und die Wundversorgung beginnt, oft schon am nächsten Tag.

1
Arztbesuch

Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (Wundversorgung) aus. Wir helfen Ihnen, falls Sie dabei Unterstützung brauchen.

2
Pflegedienst beauftragen

Sie geben uns die Verordnung — entweder persönlich, per Post oder als Foto. Wir klären alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse und übernehmen den Papierkram.

3
Tägliche Versorgung

Unsere Pflegefachkraft kommt zur vereinbarten Zeit, versorgt die Wunde steril und fachgerecht und passt das Vorgehen an den Heilungsverlauf an.

4
Dokumentation

Wir dokumentieren Wundzustand und -entwicklung lückenlos. Bei Veränderungen informieren wir umgehend Ihren Arzt — für eine abgestimmte, sichere Versorgung.

Häufige Fragen

Fragen zur Wundversorgung

Ja, eine ärztliche Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt diese auf einem speziellen Formular (Muster 12) aus. Wir erklären Ihnen genau, was Sie beim Arzt ansprechen müssen — und helfen bei allen weiteren Schritten.

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Wundversorgung nach §37 SGB V vollständig. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Zuzahlung von 10 € pro Tag, höchstens jedoch 280 € im Jahr. Viele Menschen sind von dieser Zuzahlung befreit — fragen Sie Ihre Krankenkasse. Wir helfen Ihnen dabei, das herauszufinden.

In der Regel beginnen wir innerhalb von 24 Stunden nach Vorlage der ärztlichen Verordnung mit der Wundversorgung. Bei akuten Fällen, zum Beispiel nach einer Operation oder bei einer sich verschlechternden Wunde, bemühen wir uns um eine noch schnellere Reaktionszeit. Rufen Sie uns einfach an — wir finden gemeinsam eine Lösung.

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